Professor Dr.iur. Dr.phil. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) ist Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte.
Prof. Dr.iur. Dr.phil. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) ist zum 1. Dezember 2010 von der Universität zu Köln, wo er eine Professur für Öffentliches Recht innehatte, an die EBS Law School gewechselt. Prof. Will studierte an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften, Geschichtswissenschaften und Sinologie. Im Anschluss an das 2. Juristische Staatsexamen absolvierte er ein Magisterstudium an der University of Cambridge und wurde im Juni 1997 dort zum Master of Law graduiert. 1999 wurde er an der Universität Mannheim aufgrund einer preisgekrönten ressourcenvölkerrechtlichen Dissertation zum Doktor der Rechte promoviert.
Die Habilitation und Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Steuerrecht und Rechtsgeschichte erfolgte 2007 am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg aufgrund der Habilitationsschrift “Selbstverwaltung der Wirtschaft”.
Berufserfahrung als Rechtsanwalt hat Will u. a. in internationalen Großkanzleien gesammelt. Neben der juristischen Karriere wurde Prof. Will 2008 am Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Universität Marburg aufgrund einer verfassungsgeschichtlichen Dissertation zum Doktor der Philosophie promoviert.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen derzeit im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Staatshaftungsrecht (insbes. bzgl. des Dieselskandals und der Corona-Verordnungen), im deutschen, europäischen und internationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Recht des Internets sowie der Neuen Technologien und im Mobilitätsrecht (insbes. Elektromobilität, Luftreinhaltung (z.B. sog. Diesel-Fahrverbote) und Autonomes Fahren).